Inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 55 Abs. 2 RStV:
Alexander Popfinger
Badener Straße 93
86916 Kaufering
fon: 08191 - 640 9644 | fax: 08191 - 640 9646
info(at)der-finanzpfadfinder.de
Ihr persönlicher Ansprechpartner ist Versicherungsmakler mit Erlaubnispflicht nach § 34d Abs. 1 GewO. Erlaubnisbehörde IHK für München und
Oberbayern, Max-Joseph-Str. 2, 80333 München www.muenchen.ihk.de. (Registernummer: D-QXE4-1HV5X-75)
Ich verfolge derzeit keine eigenständige Nachhaltigkeitsstrategie. Im Rahmen meiner Auswahl der Versicherer und Versicherungsprodukte werde ich die von den
Produktgebern zur Verfügung gestellten Nachhaltigkeits-Informationen heranziehen. Derzeit stehen hierfür die von den europäischen Aufsichtsbehörden zur Verfügung zu stellenden technischen
Regulierungs-Standards aber noch nicht zur Verfügung. Es kann von mir daher noch nicht detailliert geprüft werden, welche Nachhaltigkeitsrisiken bei den Investitionsentscheidungen von den
Produktgebern berücksichtigt wurden und welche Nachhaltigkeitsrisiken ich in meine Beratung einbeziehen werde. Im Rahmen der anlassbezogenen Beratung werde ich dann bei der jeweiligen
Kundenberatung darstellen, ob die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei der Investitionsentscheidung Vor- und Nachteile nach sich zieht. Die Berücksichtigung erfolgt auf Basis der
Informationen der Versicherung, für deren Inhalt und Richtigkeit ich nicht verantwortlich sein werde. Ich verfolge die Entwicklung und werde zu gegebener Zeit entscheiden, ob ich eine
Nachhaltigkeits-Strategie entwickele und nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bei der Beratung berücksichtigen werde.
Alexander Popfinger wurde die Erlaubnis zur Finanzanlagenvermittlung nach § 34f Abs. 1 S. 1 GewO von der IHK München und Oberbayern erteilt. Die Registrierung im Vermittlerregister erfolgte unter der Nummer D-F-155-AAS7-87. Die Erlaubnis zur Vermittlung von Immobiliendarlehen gemäß § 34i Abs. 1 GewO wurde Alexander Popfinger von der IHK München und Oberbayern am 05.12.2016 erteilt. Die Eintragung im Vermittlerregister erfolgte unter der Nummer D-W-155-7JCZ-31.
Berufsbezeichnung: Versicherungsvermittler (§34d 1 GewO), Finanzanlagenvermittler (§ 34f 1 GewO), Immobiliendarlehensvermittler (§34i 1 GewO); Bundesrepublik Deutschland
Erlaubnis nach § 34c Abs. 1 GewO erteilt durch das Landratsamt Landsberg, von-Kühlmann-Straße 15, 86899 Landsberg, www.lra-ll.de.
Gemeinsame Registerstelle:
Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e.V.
10178 Berlin, Breite Straße 29
Telefon: 0180-600 585-0
(Festpreis aus dem Festnetz 0,20€ / Anruf; ; Mobilfunkpreise max. 0,60 € / Anruf)
Registerabruf: www.vv-register.de
Registernummer: D-QXE4-1HV5X-75
Beteiligungen:
Es besteht keine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung über zehn Prozent am Stimmrecht oder Kapital eines Versicherers an unserem Maklerunternehmen. Es besteht keine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung über zehn Prozent an Stimmrecht oder Kapital unseres Unternehmens an Versicherungsgesellschaften.
Schlichtungsstellen:
Versicherungsombudsmann e.V.
Postfach 08 06 32, 10006 Berlin
www.versicherungsombudsmann.de
Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung
Postfach 06 02 22, 10052 Berlin
www.pkv-ombudsmann.de
Berufsrechtliche Regelungen:
§ 34 d Gewerbeordnung | §§ 59-68 VVG | VersVermV
Die berufsrechtlichen Regelungen können über die vom Bundesministerium der Justiz und von der juris GmbH betriebenen Homepage www.gesetze-im-internet.de eingesehen und abgerufen werden.
Informationen über Nachhaltigkeitsrisiken bei Finanzprodukten
Was sind Nachhaltigkeitsrisiken?
Als Nachhaltigkeitsrisiken (ESG-Risiken) werden Ereignisse oder Bedingungen aus den drei Bereichen Umwelt (Environment), Soziales (Social) und Unternehmensführung (Governance) bezeichnet, deren Eintreten negative Auswirkungen auf den Wert der Investition bzw. Anlage haben könnten. Diese Risiken können einzelne Unternehmen genauso wie ganze Branchen oder Regionen betreffen.
Was gibt es für Beispiele für Nachhaltigkeitsrisiken in den drei Bereichen?
· Umwelt: In Folge des Klimawandels könnten vermehrt auftretende Extremwetterereignisse ein Risiko darstellen. Dieses Risiko wird auch physisches Risiko genannt. Ein Beispiel hierfür wäre eine extreme Trockenperiode in einer bestimmten Region. Dadurch könnten Pegel von Transportwegen wie Flüssen so weit sinken, dass der Transport von Waren beeinträchtigt werden könnte.
Information zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken bei der Beratungstätigkeit (Art. 3 TVO)
Um Nachhaltigkeitsrisiken bei der Beratung einzubeziehen, werden im Rahmen der Auswahl von Anbietern (Finanzmarktteilnehmern) und deren Finanzprodukten deren zur Verfügung gestellte Informationen berücksichtigt.
Anbieter, die erkennbar keine Strategie zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in ihre Investitionsentscheidungen haben, werden ggf. nicht angeboten.
Im Rahmen der Beratung wird ggf. gesondert dargestellt, wenn die Berücksichtigung der Nachhaltigkeitsrisiken bei der Investmententscheidung erkennbare Vor- bzw. Nachteile für den Kunden bedeuten.
Über die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionsentscheidungen des jeweiligen Anbieters informiert dieser mit seinen vorvertraglichen Informationen. Fragen dazu kann der Kunde im Vorfeld eines möglichen Abschlusses ansprechen.#
Information zur Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Art. 4 TVO in Verbindung mit Art. 11 der Ergänzung zur TVO vom 01. Januar 2023)
Erklärung über die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bei der Anlage- und Versicherungsberatung:
Bei der Beratung ist es unser Ziel, Ihnen ein geeignetes Anlage-/Versicherungsanlageprodukt empfehlen zu können. Dabei berücksichtigen wir auch Ihre Nachhaltigkeitspräferenzen, sofern Sie dies wünschen. Hierbei können Sie festlegen, ob bei Ihrer Anlage ökologische und/oder soziale Werte sowie Grundsätze guter Unternehmensführung und/oder die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt werden sollen. Der Gesetzgeber hat je nach Art des Anlageziels (Investition in Unternehmen, Staaten, Immobilien etc.) in folgenden Bereichen „Indikatoren“ für die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen ihrer Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bestimmt:
Die Produktanbieter sind gesetzlich verpflichtet, eine Erklärung zu veröffentlichen, welche Strategie sie in Bezug auf die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen und den Umgang damit verfolgen. Dies bezieht sich insbesondere auf Treibhausgasemissionen, Wasserverbrauch, Biodiversität, Abfall, Soziales und Arbeitnehmerbelange (einschließlich Menschenrechte und Korruption). Wenn Sie sich dazu entscheiden, dass die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen Ihrer Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bei der Produktauswahl berücksichtigt werden sollen, beachten wir im Rahmen des Auswahlprozesses die von den Produktanbietern bereitgestellten Informationen sowie die von den Produktanbietern dargelegten Strategien.
Eigene Einstufungs- und Auswahlmethoden zu den Informationen der Produktanbieter wenden wir nicht an. Es erfolgt keine gesonderte Prüfung der Angaben der Produktanbieter in Hinblick auf ihre Plausibilität.
Informationen zur Vergütungspolitik bei der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken (Art. 5 TVO)
Die Vergütung für die Vermittlung von Finanzprodukten wird nicht von den jeweiligen Nachhaltigkeitsrisiken beeinflusst.